Mit Jahresbeginn 2024 ist die Ausstellung von Rezepten in elektronischer Form (E-Rezept) obligatorisch. Die Papierrezepte dürfen nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden.

Sie erhalten dann von uns keinen Papierausdruck mehr. Sie können jedoch in eine beliebige Apotheke gehen, Ihre elektronische Gesundheitskasse einlesen und sich vom Apotheker über den Abruf des E-Rezeptes  das Medikament aushändigen lassen.

Bitte beachten Sie, dass wir – wie bisher – in jedem Quartal die Versichertenkarte benötigen, bevor Rezepte ausgestellt werden können.